Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, denn nach §37b SGB V in Verbindung mit §132d SGB V haben Sie einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Leistungen für SAPV. Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen für Sie den Antrag bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.