Menschen ab 18 Jahren mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung bei einer begrenzten Lebenserwartung haben einen Rechtsanspruch auf SAPV nach §37b SGB V. Das Palliativnetz Lörrach ist für alle betroffenen Patienten und ihre Angehörigen da, die im Landkreis Lörrach oder im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald bis Müllheim und daran angrenzenden Gemeinden leben.